- Es wird davon ausgegangen, dass der Vater die Kinder während seiner Betreuungszeiten nebst den oben aufgeführten Zeiten nicht fremdbetreuen muss. Fallen trotzdem zusätzliche Fremdbetreuungskosten bei ihm an, hat er für diese Kosten aufzukommen, ohne dass er sie vom zu leistenden Unterhaltsbeitrag in Abzug bringen kann. - Die Mutter zahlt die Krankenkassenprämien (Grundversicherung nach KVG und Zusatzversicherung nach VVG) der Kinder. Ebenfalls trägt sie die weiteren Gesundheitskosten (z.B. allfällige Selbstbehalte) der Kinder. - Zurzeit bezieht die Mutter die gesetzlichen Zulagen und behält sie.