5.3 Es wird festgestellt, dass die Söhne C._____, D._____ und E._____ ihren Hauptwohnsitz bei der Mutter haben. 6. 6.1 Es wird eine Beistandschaft gemäss Art. 308 Abs. 1 und Abs. 2 ZGB für folgende Kinder errichtet: - C._____ (geb. tt.mm. 2008) - D._____ (geb. tt.mm. 2011) - E._____ (geb. tt.mm. 2016) - 12 - 6.2 Die Beiständin oder der Beistand hat namentlich folgenden Auftrag: