jede Woche von Mittwoch, 17.00 Uhr bzw. Schluss Fremdbetreuung, bis Freitag, 17.00 Uhr, sowie in den geraden Kalenderwochen von Freitag, 17.00 Uhr, bis Sonntag, 18.00 Uhr. - Wenn die Kinder das Wochenende bei der Mutter verbringen, nehmen sie das Nachtessen am Freitag bei der Mutter ein. Am Sonntag nehmen die Kinder das Nachtessen jeweils auch bei der Mutter ein. - Am Mittwoch nehmen die Kinder das Nachtessen beim Vater ein. - 11 -