3.3 Im gegenseitigen Einverständnis können die Eltern und C._____ ein weitergehendes Besuchsrecht vereinbaren. Sie nehmen diesfalls insbesondere auf die persönlichen Bedürfnisse und Wünsche von C._____ Rücksicht. 4. 4.1 Die Söhne D._____ (geb. tt.mm. 2011) und E._____ (geb. tt.mm. 2016) werden unter die alternierende Obhut der Eltern gestellt. Der Betreuungsanteil der Mutter beträgt 54 %, derjenige des Vaters 46 %.