jede Woche von Donnerstag, nach Schulschluss bzw. Schluss Fremdbetreuung bis Freitag 17.00 Uhr, sowie jedes zweite Wochenende von Freitag, 17.00 Uhr bis Sonntag, 18.00 Uhr. • Die Kinder nehmen das Nachtessen bei der Mutter ein, wenn die Betreuungszeit am Freitag, 17.00 Uhr endet. Sie nehmen das Nachtessen auch am Sonntag bei der Mutter ein. • Übernachtungen von D._____ beim Vater finden erst statt, wenn D._____ damit einverstanden ist.