" [… d]ie Ziff. 1., 2., 3.1., 4.2., 4.8., 5 und 6 der Teilvereinbarung vom 30. November 2023 seien nach wie vor gerichtlich zu genehmigen. Im Übrigen werden folgende neue Anträge gestellt bzw. wiederholt: 1. Die [D._____ und E._____] seien ebenfalls unter die alleinige Obhut der Gesuchstellerin zu stellen. Es sei festzuhalten, dass die Kinder ihren amtlichen Wohnsitz bei der Gesuchstellerin haben. 2. Es seien folgende Betreuungszeiten analog der getroffenen Teilvereinbarung vom 30. November 2023 festzusetzen: