6.2 Es sei davon Vormerk zu nehmen, dass die Parteien ausserordentliche Kosten für die Kinder nach vorgängiger Einigung und Absprache je zur Hälfte bezahlen. 6.3 Es sei festzustellen, dass der Gesuchsgegner bis und mit März 2024 CHF 22'000.00 an anrechenbaren Unterhalt bezahlt hat. 7. Es sei festzustellen, dass die Parteien gegenseitig keinen persönlichen Unterhaltsbeitrag schulden. -9-