Ein weitergehendes Besuchsrecht bleibt der direkten Absprache zwischen C._____ und dem Vater überlassen. 3.3 [D._____ und E._____] seien unter die alternierende Obhut der Parteien zu stellen. […] 3.3.5 Ab Januar 2024 bis 21.04.2024 seien die Betreuungsanteile für D._____ und E._____ wie folgt festzulegen: Der Vater betreut die Söhne D._____ und E._____ jede Woche von Donnerstag, nach Schulschluss bzw. Schluss Fremdbetreuung bis Freitag 17:00 Uhr sowie in den ungeraden Kalenderwochen von Freitag 17:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr.