Ab dem ersten regulären Besuchswochenende im 2024 wird E._____ zudem jede zweite Woche von Donnerstag nach der Schule bis Sonntagabend beim Vater sein." 2.6. Der Beklagte stellte mit Eingabe vom 16. Februar 2024 u.a. folgende neue Anträge: " 1. In der Phase 1, welche am 18.01.2024 beginnt und am 21.04.2024 endet, seien die Betreuungsanteile wie folgt festzulegen: Der Vater betreut die Söhne D._____ und E._____ jede Woche von Donnerstag, nach Schulschluss bzw. Schluss Fremdbetreuung bis Freitag 17:00 Uhr sowie in den ungeraden Kalenderwochen von Freitag 17:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr.