4.5. Zusammen mit F._____ besprechen die Eltern den Ausbau der alternierenden Obhut. Diese Besprechung ist grundsätzlich ergebnisoffen. Die Eltern streben einen Ausbau der alternierenden Obhut per 1. Juli 2024 an (Vater hat einen Betreuungsanteil von mindestens 40 %). 4.6. Im gegenseitigen Einverständnis und unter Einbezug von Frau F._____ sowie unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der Kinder können die Eltern die Betreuungsanteile grundsätzlich jederzeit anpassen, wobei jedoch immer zu beachten ist, dass eine gewisse Konstanz und Stabilität der Betreuungstage bestehen bleibt. Die Eltern versuchen auch, die Anzahl der Wechsel zu minimieren.