Freitag, 17.00 Uhr, sowie jedes zweite Wochenende von Freitag, 17.00 Uhr bis Sonntag, 18.00 Uhr. - Die Kinder nehmen das Nachtessen bei der Mutter ein, wenn die Betreuungszeit am Freitag, 17.00 Uhr, endet. Sie nehmen das Nachtessen auch am Sonntag bei der Mutter ein. - Übernachtungen von D._____ beim Vater finden erst statt, wenn D._____ damit einverstanden ist. 4.3.2. Die Eltern "überlassen" den Kindern, wann diese erste Phase beginnen soll. Sie sind damit einverstanden, dass die Fachrichterin die Kinder nochmals anhört und ihnen die vereinbarte Lösung vorstellt. Anschliessend legt das Gericht pro Kind den Beginn der ersten Phase fest.