2.4 Es sei davon Vormerk zu nehmen, dass die Parteien ausserordentliche Kosten für die Kinder nach vorgängiger Absprache je zur Hälfte bezahlen. -4- 2.5 Es sei festzustellen, dass der Gesuchsgegner bis und mit Oktober 2023 CHF 12'000.00 an anrechenbaren Unterhalt bezahlt hat. 3. Es sei festzustellen, dass die Parteien gegenseitig keinen persönlichen Unterhaltsbeitrag schulden. […]"