und dem Gesuchsgegner sei der direkten Absprache zwischen Vater und Sohn zu überlassen. Die Schulferien seien zwischen den Parteien je hälftig aufzuteilen. 2.3 Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, an den Unterhalt der Kinder maximal folgende Beiträge monatlich zu bezahlen: Für C._____ CHF 990.00 ab 01.05.2023 – 31.07.2023 CHF 980.00 vom 01.08.2023 – 31.12.2023 CHF 925.00 vom 01.01.2024 – 31.07.2024 CHF 910.00 ab 01.08.2024