1. Die Parteien heirateten am 28. März 2008 und leben seit dem 1. Mai 2023 getrennt. Aus ihrer Ehe gingen die Kinder C._____ (geb. tt.mm. 2008), D._____ (geb. tt.mm. 2011) und E._____ (geb. tt.mm. 2016) hervor. 2. 2.1. Am 11. August 2023 reichte die Klägerin ein Eheschutzgesuch beim Bezirksgericht Q._____, Präsidium des Familiengerichts, mit u.a. folgenden Anträgen ein: " […] 3. Die Kinder C._____, geb. tt.mm. 2008, D._____, geb. tt.mm. 2011 und E._____, geb. tt.mm. 2016 seien unter die alleinige Obhut der Gesuchstellerin [Klägerin] zu stellen. Es sei festzuhalten, dass die Kinder ihren amtlichen Wohnsitz bei der Gesuchstellerin haben.