" 1. Den Gesuchstellern [= Kläger] wird in der Betreibung Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom tt.mm.2024) für den Betrag von CHF 315'284.10, für CHF 210'666.80, für die Betreibungskosten von CHF 517.20 sowie für den Kostenersatz in der Höhe von CHF 2'000.00 (siehe Dispositiv-Ziffer 2 hiernach) definitive Rechtsöffnung erteilt. 2. Die Entscheidgebühr von CHF 2'000.00 wird dem Gesuchsgegner [=Beklagten] auferlegt. Sie wird mit dem Vorschuss der Gesuchsteller in gleicher Höhe verrechnet, so dass der Gesuchsgegner den Gesuchstellern CHF 2'000.00 direkt zu ersetzen hat.