Es ist in diesem Zusammenhang aber weder bekannt noch belegt, ob und in welcher Höhe (nicht in Betreibung gesetzte) offene Schulden bestehen. Auch im Weiteren macht die Beklagte keine sachdienlichen Angaben zu ihrer wirtschaftlichen Situation und hat es im vorliegenden Verfahren unterlassen, ihre Geschäftsbücher einzureichen. Aufgrund dessen können weder die Aktiven/Passiven noch die Gewinne oder Verluste der Beklagten für die letzten Jahre beurteilt werden.