2.3.2. Die Beklagte macht keine Ausführungen zu ihrer Zahlungsfähigkeit und reicht einzig einen Betreibungsregisterauszug vom 25. September 2024 ein (Beilage zur Eingabe der Beklagten vom 3. Oktober 2024). Darin sind insgesamt sechs Betreibungen aufgeführt, wobei fünf Betreibungen (inkl. der hier massgeblichen Konkursforderung) durch Bezahlung an die Gläubiger oder das Betreibungsamt erledigt sind. Eine Betreibung in der Höhe von Fr. 2'351.05 (ebenfalls eine Forderung der Klägerin) befindet sich im Stadium der Konkursandrohung, wobei im vorliegenden Verfahren nicht nachgewiesen worden ist, dass auch diese Forderung gegenüber der Klägerin bezahlt worden wäre.