3. 3.1. Gegen diesen der Beklagten am 30. September 2024 zugestellten Entscheid erhob sie mit Eingabe vom 2. Oktober 2024 beim Obergericht des Kantons Aargau sinngemäss Beschwerde. 3.2. Am 3. Oktober 2024 reichte die Beklagte eine weitere Eingabe ein. -3- 3.3. Die Klägerin reichte keine Beschwerdeantwort ein. Das Obergericht zieht in Erwägung: