1. 1.1. Die Klägerin betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Betreibungsamtes E._____ vom 26. Juni 2023 für eine Forderung von insgesamt Fr. 1'716.75 nebst Zins zu 5 % seit dem 18. Juni 2023 auf Fr. 1'428.00. 1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 4. Juli 2023 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 21. August 2024 beim Bezirksgericht Muri das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung des Betreibungsamtes E._____ vom 21. August 2023 der Beklagten am 28. August 2023 zugestellt worden war und diese die in Betreibung gesetzte Forderung nicht bezahlt hatte.