2. 2.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 10. Juni 2024 das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung dem Beklagten am 15. Februar 2024 zugestellt worden war und dieser die in Betreibung gesetzte Forderung nicht bezahlt hatte. 2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg erkannte am tt.mm.2024: "1. Über B._____, geboren am tt.mm.jjjj, wohnhaft in […], wird mit Wirkung ab tt.mm.2024, 11:20 Uhr, der Konkurs eröffnet.