2.2. Der Gesuchsteller macht mit Beschwerde geltend, dass er monatlich ca. Fr. 3'000.00 verdiene, was Fr. 500.00 unter dem Betrag liege, welcher ihm durch das Betreibungsamt "gelassen" werde. Er müsse sich jeden Monat Geld von Freunden leihen, womit er sich in einer sehr schlechten finanziellen Situation befinde. Er beantrage erneut "Rechtsbeihilfe" um nachzuweisen, dass er über keinerlei Vermögen verfüge. Er habe zwei Privatkonkurse gehabt und habe "einen Schutz zur Eintreibung der Schulden". Das Schlimmste für ihn sei, dass er Fr. 200.00 bezahlen müsse, um nachzuweisen, dass er kein Vermögen habe.