1. In einem Verfahren betreffend die Feststellung des neuen Vermögens vor der Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau stellte A._____ (fortan: Gesuchsteller) ein Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege. 2. Mit Verfügung vom 11. September 2024 wies die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau das Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege ab. 3. Gegen diese Verfügung erhob der Gesuchsteller am 23. September 2024 Beschwerde beim Bezirksgericht Aarau, welches die Beschwerde zuständigkeitshalber an das Obergericht des Kantons Aargau weiterleitete. Das Obergericht zieht in Erwägung: