zu bezahlen. - 16 - 2. In Abänderung von Ziff. 5 des Eheschutzentscheids vom 30. April 2020 wird der Kläger verpflichtet, der Beklagten an ihren persönlichen Unterhalt monatlich - Fr. 320.00 vom 1. Oktober 2024 bis 31. Dezember 2024 - Fr. 525.00 ab 1. Januar 2025 zu bezahlen. 4. 4.1. Die Gerichtskosten von Fr. 2'610.00 werden dem Kläger zu 9/10 mit Fr. 2'349.00 und der Beklagten zu 1/10 mit Fr. 261.00 auferlegt.