6.3. Ehegatten- und Barunterhalt C._____ gemäss Eheschutz gedeckt Mit den vorstehend ermittelten Beträgen ist sowohl der Ehegattenunterhalt (Fr. 270.00) als auch C._____ Barunterhalt (Fr. 730.00) gemäss Eheschutzentscheid vom 30. April 2020 (Prozessgeschichte Ziff. 1 oben) gedeckt (E. 5.1 und E. 5.5 oben). 7. Ausgang Dies führt zur teilweisen Gutheissung der Berufung der Beklagten.