1'450.00 {vgl. E. 2.2 oben} + Kinderzulagen beider Söhne [12x Fr. 400.00]), steuerrechtlichen Abzügen von total rund Fr. 32'700.00 (zwei Kinderabzüge à Fr. 9'300.00, Berufsauslagen von geschätzt Fr. 3'000.00, Versicherungsabzug von Fr. 3'600.00 und Kleinverdienerabzug von Fr. 7'500.00) sowie der Annahme von nichtvorhandenem steuerbaren Vermögen und unter Berücksichtigung des Steuertarifs für Alleinstehende mit Kindern sowie in Anwendung des aargauischen Online-Steuerrechners (vgl. www.ag.ch) ein bei der Unterhaltsberechnung vernachlässigbarer monatlicher Steueranteil von weniger als Fr. 10.00 pro Monat.