5.2.5. Fazit Beim Kläger resultiert ein betreibungsrechtliches Existenzminimum von (rund) Fr. 3'070.00 (gemäss Vorinstanz) bis 31. Dezember 2024 resp. von (rund) Fr. 2'440.00 (bei einem um Fr. 350.00 tieferen Grundbetrag und um Fr. 275.00 reduzierten Wohnkosten) ab 1. Januar 2025, welches allerdings je um die Steuern sowie eine Kommunikations- und - 11 -