Betreffend die Frage, ob die Liegenschaft über zwei Küchen, mehrere Bäder und separate Eingänge verfüge und wie viele Zimmer sie habe, wurde auf die miteingereichten Grundrisspläne verwiesen. Aus diesen ergibt sich, dass die Liegenschaft im Erdgeschoss über eine Küche, ein Wohnzimmer mit Essplatz, ein Bad/WC, eine Dusche/WC, ein Büro sowie ein Elternschlafzimmer und im Obergeschoss über drei weitere Zimmer verfügt. Im Untergeschoss gibt es keine Wohnräume. Die Liegenschaft verfügt auch nur über einen Eingang. D._____ weigerte sich, die Fragen des - 10 -