__ AG, R._____) betrage monatlich netto Fr. 5'780.00; der Feuerwehrsold, der schon im Eheschutzverfahren "um Fr. 1'000.00 bis Fr. 1'200.00" gewesen sei, sei damals nicht berücksichtigt worden und entfalle sowieso mit Alter 44. Die Beklagte arbeite 50 % im G._____ und verdiene monatlich netto Fr. 2'740.00 (angefochtener Entscheid, E. 3.3.3).