3.2. Mit Berufungsantwort vom 31. Oktober 2024 beantragte der Kläger die kostenfällige Abweisung der Berufung sowie einen Prozesskostenvorschuss (Fr. 3'000.00) von der Beklagten; eventuell die unentgeltliche Rechtspflege. -4- 3.3. Mit Eingabe vom 13. November 2024 beantragte die Beklagte die Abweisung des Prozesskostenvorschussbegehrens. Zudem machte sie Neuerungen (Konkubinat des Klägers mit D._____) geltend und reichte mit Eingaben vom 23. Dezember 2024 und 22. Januar 2025 diesbezüglich Unterlagen ein.