3. [Abweisen darüber hinaus gehender oder anderer Rechtsbegehren] 4. 4.1. Die Gerichtskosten bestehen aus: a) der Entscheidgebühr von Fr. 2'500.00 b) den Kosten der Beweisführung von Fr. 110.00 c) den Kosten für die Übersetzung von Fr. 0.00 Total Fr. 2'610.00 Die Gerichtskosten werden den Parteien je zur Hälfte mit Fr. 1'305.00 auferlegt.