hervorgehen (KOSTKIEWICZ, Schuldbetreibungs- & Konkursrecht, 4. Aufl. 2024, Rz. 862). Insbesondere stellt auch der vom Borger unterzeichnete Vertrag über ein unverzinsliches Darlehen ein Rechtsöffnungstitel für die Rückzahlung des Darlehens dar (STAEHELIN, in: Basler Kommentar, Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, Band I, 3. Aufl. 2021, N. 119 zu Art. 82 SchKG m.w.H.).