2. 2.1. Mit Gesuch vom 26. Juni 2024 ersuchte die Klägerin beim Gerichtspräsidium T._____ unter Kosten und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten um Erteilung der provisorischen Rechtsöffnung für die betriebene Forderung (exkl. Zahlungsbefehlskosten). 2.2. Mit Stellungnahme vom 21. August 2024 beantragte die Beklagte die Abweisung des Rechtsöffnungsgesuchs unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Klägerin. 2.3. Die Präsidentin des Bezirksgerichts T._____ erkannte mit Entscheid vom 6. September 2024: