1. Die Klägerin betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl vom 6. Juni 2024 in der Betreibung Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes Q._____ für eine Forderung von Fr. 300'000.00 nebst Zins zu 5 % seit dem 1. Januar 2024 und für die Zahlungsbefehlskosten von Fr. 204.00. Als Forderungsurkunde bzw. Grund der Forderung wurde angegeben: " Forderung aus Darlehensvertrag vom 02.02.2023 Vertrag zwischen A._____, […], R._____ (Darlehensgeberin) und B._____ AG, […], S._____ (Darlehensnehmerin)" Die Beklagte erhob Rechtsvorschlag.