1. Mit Zahlungsbefehl vom 19. September 2023 in der Betreibung Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamts Q._____ betrieb der Kläger den Beklagten für eine Forderung von Fr. 3'830.35 nebst Kosten und gesetzlichen Gebühren von Fr. 510.00, Zins von Fr. 815.95 und Fr. 73.30 Zahlungsbefehlskosten. Als Forderungsurkunde bzw. Forderungsgrund wurde im Zahlungsbefehl angegeben: " Kantonale Steuern 2016, Ordentliche Steuer, Steuerrechnung vom 22.02.2018". Der Zahlungsbefehl wurde dem Beklagten am 26. September 2023 zugestellt, woraufhin dieser gleichentags Rechtsvorschlag erhob.