6 des Kurtaxenreglements) oder Maiensässe (Art. 7 des Kurtaxenreglements) festgelegt. Für Maiensässe (die mehrere Zimmer haben könnten) seien anscheinend separate Statistiken erhoben und gestützt darauf eine Jahrespauschale von Fr. 70.00 festgelegt worden. Für Studios (die immer nur einen Raum hätten) würden keine solche Angaben existieren. Sein Studio würde völlig willkürlich einer 1-1.5 Zimmerwohnung gleichgestellt und dafür eine Jahrespauschale von Fr. 350.00 festgelegt, was dem Fünffachen eines Maiensässes entsprechen würde.