2.2. Der Beklagte bringt mit Beschwerde vor, bei der Kurtaxen-Objektnum- mer bbb handle es sich tatsächlich und anerkannt um ein Studio. Keine der in den Verfügungen aufgeführten und eingesehenen Bestimmungen enthalte jedoch irgendwelche Angaben über die zu erhebende Kurtaxe für ein Studio oder kenne den Begriff "Studio" überhaupt. Weder würde Art. 5 des Reglements über die Kurtaxe der Gemeinde Q._____ einen Ansatz für Studios enthalten noch würde dafür eine Jahrespauschale analog zur Jahrespauschale für Ferienwohnungen (Art. 6 des Kurtaxenreglements) oder Maiensässe (Art. 7 des Kurtaxenreglements) festgelegt.