2.4. Mit Entscheid vom 23. Juli 2024 erkannte das Präsidium des Bezirksgerichts Brugg: " 1. Der Gesuchstellerin wird in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes R._____ (Zahlungsbefehl vom tt.mm.2023) für den Betrag von Fr. 350.00 nebst Zins zu 5 % seit 23. Juli 2021, den Betrag von Fr. 350.00 nebst Zins zu 5 % seit 1. Januar 2022 sowie den Betrag von Fr. 350.00 definitive Rechtsöffnung erteilt.