6.) Es sei zu prüfen, ob die vom Gemeindepräsident Q._____, F._____, am 09. Jan. 2024 an die B._____ AG, […] abgegebene Rechtskraftbescheinigung, aufgrund meiner eingereichten Wiedererwägungsgesuche, den Straftatbestand Amtsmissbrauch, Falschbeurkundung, etc., erfüllt. Ggf. zur Weiterleitung an das dafür zuständige Gericht. 7.) Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." 2.3. Mit Replik vom 6. März 2024 hielt die Klägerin an den von ihr gestellten Rechtsbegehren fest. Auch der Beklagte hielt mit Duplik vom 18. März 2024 an seinen Anträgen fest.