2.) Die Verfügungen Kurtaxe vom 12.04.2021, 01.11.2021 und 10.02.2023 sowie gleichlautende Künftige der Gemeinde Q._____ für Objekt-Nr. bbb, sind aufgrund fehlender Gesetzesgrundlage, etc., willkürlich und seien deshalb aufzuheben, bzw. für nichtig zu erklären. 3.) Sämtliche daraus entstandene, mir auferlegten Folgekosten, Forderungen, etc., sind bestritten und seien abzuweisen.