4.2.3. Zum Nachweis der Tilgung reichte der Beklagte vor Vorinstanz u.a. folgende Unterlagen ein: eine Abschrift der definitiven Steuerrechnung 2001 vom 20. November 2003, die Steuerveranlagung des Jahres 2001 vom 17. April 2023, einen undatierten Beleg betreffend eine Zahlung von Fr. 32'571.30 an die Einwohnergemeinde Q.___