114 III 71 S. 73-75. Sobald der veruntreute Betrag inkl. 5 % Verzugszins aufgebraucht ist, zahlt der Beschwerdeführer den beidseitig einvernehmlich vereinbarten nachehelichen Unterhalt von Fr. 1'000.00 p.M. automatisch selbstverständlich weiter, weshalb bis heute ja auch keine Aufhebungsklage erfolgt ist. -3- 3. Bei diesem Verfahrensausgang sind der Gesuchstellerin AA._____ sämtliche Verfahrens- & Partei-Kosten aufzuerlegen.