2. 2.1. Am 21. März 2024 begehrte die Klägerin beim Präsidenten des Bezirksgerichts Rheinfelden die Erteilung der definitiven Rechtsöffnung für den Betrag von Fr. 8'000.00 nebst 5 % Zins seit 16. Februar 2024 sowie die Beseitigung des Rechtsvorschlages in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beklagten. 2.2. Mit Stellungnahme vom 20. April 2024 beantragte der Beklagte was folgt: