Die Beklagte konnte Ende September 2024 ihr Studium abschliessen. Sie gibt an, dass sie während ihrer Arbeitssuche C._____ an ihren Betreuungstagen hauptsächlich persönlich betreut habe (Stellungnahme vom 14. November 2024 S. 6, 12). Per 1. Oktober 2024 ist die Beklagte von S._____ nach R._____ zu ihrem neuen Partner, H._____, gezogen (Beilage 8 zur Stellungnahme vom 14. November 2024). Seit Mitte Oktober 2024 besucht C._____ jeweils am Montagmorgen die Spielgruppe in R._____ und jeweils am Dienstagvormittag das Eltern-Kind-Turnen des I._____ (Stellungnahme vom 14. November 2024 S. 12, 20; Beilage 5 f. zur Stellungnahme vom 14. November 2024).