3.4.2. Die Trennung der Eltern erfolgte im Oktober 2022 (act. 3 f.). Bis zu diesem Zeitpunkt war C._____ Lebensmittelpunkt unbestritten auf der D._____ in T._____ zusammen mit ihren Eltern (Berufung S. 6). Nach dem Auszug der Beklagten beim Kläger im Oktober 2022 wohnte die Beklagte bei ihren Eltern in S._____, zuerst im gemeinsamen Haushalt mit ihren Eltern, anschliessend in einer Wohnung im Elternhaus (act. 27). Bis mindestens zur Verhandlung am 14. Mai 2024 übernachtete C._____ weiterhin 5 Nächte auf der D._____ in T._____ beim Kläger und 2 Nächte bei der Beklagten in S._____ (act. 18, 20 Rückseite). Tagsüber verbrachte C._____ ihre Zeit entweder in S._____ oder auf der D.___