1. 1.1. Die Berufung richtet sich gegen Dispositiv-Ziffer 2 des angefochtenen Entscheids des Gerichtspräsidiums Y._____ vom 20. Juni 2024 (Wohnsitz des Kindes C._____). Für vorsorgliche Massnahmen ist das summarische Verfahren anwendbar (Art. 248 lit. d und Art. 252 ff. ZPO). Gegen erstinstanzliche Entscheide über vorsorgliche Massnahmen in nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten ist die Berufung gegeben (Art. 308 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 ZPO). Mit der Berufung können die unrichtige Rechtsanwendung und die unrichtige Feststellung des Sachverhaltes geltend gemacht werden (Art.