Kindsmutter: Hyp. Nettoeinkommen ab 1.9.2024 (exkl. Familienzulagen) Fr. 3'000.00 Vermögen Fr. 50'000.00 C._____: Einkommen (Familienzulagen) Fr. 200.00 Vermögen keines 8. Die Gerichtskosten von Fr. 2'000.00 werden den Parteien vereinbarungsgemäss hälftig mit je Fr. 1'000.00 auferlegt und mit dem Kostenvorschuss des Gesuchstellers in der Höhe von Fr. 1'000.00 verrechnet, so dass die Gesuchsgegnerin der Gerichtskasse Fr. 1'000.00 zu bezahlen hat. 9. Jede Partei trägt ihre eigenen Parteikosten." -6-