6. Es wird festgestellt, dass per 31. Mai 2024 ein Ausstand von Unterhaltsbeiträgen von Fr. 20'000.00, zuzüglich Familienzulagen von Fr. 1'500.00, insgesamt Fr. 21'500.00, besteht, welcher in 6 monatlichen Raten von Fr. 3'000.00 und einer letzten Rate von Fr. 3'500.00 zu bezahlen ist. Die letzte Rate ist bis spätestens am 31. Dezember 2024 zu begleichen. 7. Die Unterhaltsregelung basiert auf folgenden Grundlagen: Kindsvater: Nettoeinkommen (inkl. 13. ML, exkl. Familienzulagen) Fr. 9'535.00 Vermögen Fr. 200'000.00