1.3.4. Die Beklagte hielt mit Duplik an den von ihr gestellten Anträgen fest. -4- 1.3.5. Anschliessend fanden Vergleichsgespräche statt. 1.4. Im Nachgang zu den Vergleichsgesprächen vom 14. Mai 2024 wurde den Parteien gleichentags ein Vergleichsvorschlag mit Bedenkfrist bis zum 22. Mai 2024 zugestellt. 1.5. Mit Eingabe vom 21. Mai 2024 reichte die Beklagte die von ihr unterzeichnete Vereinbarung ein. Zudem beantragte sie, dass sich der Wohnsitz ihrer Tochter C._____ weiterhin bei ihr befinden solle. 1.6. Mit Eingabe vom 22. Mai 2024 reichte auch der Kläger die von ihm unterzeichnete Vereinbarung ein.