__ sei wie folgt festzulegen: Der Gesuchsteller holt resp. bringt C._____ jeweils am Freitagabend und am Montagmorgen. Die Gesuchstellerin holt resp. bringt C._____ jeweils am Dienstagabend und am Donnerstagmorgen. Sollte die Gesuchsgegnerin […] aus dem Kanton Aargau wegziehen, hat sie C._____ für alle Übergaben zu bringen, respektive zu holen. 2. Eventualiter ist durch das Gericht eine andere, geeignete Betreuungsregelung festzulegen, die einer hälftigen Betreuung beider Ehegatten entspricht. 3. Unter o/e-Kostenfolge."