__ zu verbringen. 4. Im Übrigen wird an den gestellten Anträgen in der Stellungnahme vom 26. Januar 2024 im Verfahren KE.2023.00498 / KEKV.2023.51 und im Schlichtungsgesuch vom 13. März 2024 im Verfahren SC.2024.9 vollumfänglich festgehalten. 5. Weitergehende oder anderslautende Anträge gestützt auf das Beweisergebnis bleiben ausdrücklich vorbehalten. 6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Gesuchstellers." 1.3.3. Mit an der Verhandlung mündlich vorgetragener Replik stellte der Kläger folgende Anträge: